… mit dem „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit“.
Auch wenn der Titel kompliziert klingt, bildet dieses Gesetz mit den Aktualisierungen seit 1958 eine wichtige Grundlage für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.
Diese Gesetz gilt für alle Auszubildenden und Arbeitnehmer/-innen in Bayern – egal ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig sind. (Lediglich für Bundesbeamte gibt es eine abweichende Regelung.) Dieses Gesetz gilt unabhängig von tariflichen Regelungen.
Nähere Informationen zum Gesetz und wie die Antragstellung erfolgt finden sich hier im Merkblatt zum Freistellungsgesetz.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular des jeweiligen Landesverbandes.
Für Jugendorganisationen ohne Landesebene erfolgt die Antragstellung über den Bezirksjugendring, in dem die Jugendorganisation tätig ist.
Weitere Informationen auf der Website des Bayerisches Jugendring (BJR) und auf der Website des Bezirksjugendring Oberbayern (BezJR)
Kreisjugendring Erding
des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R.
Freisinger Straße 44
85435 Erding
Tel: 08122/4687
E-Mail: info@kjr-erding.de
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Mi und Do: 9:00 - 14:00 Uhr
außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
(Termine werden benötigt, da die Geschäftsstelle eventuell nicht besetzt sein kann)
Dienstag, 19.11.2024 um 18:00 Uhr
Geschäftsstelle des KJR
Donnerstag 07.11.2024 um 19:30 Uhr
in der Aula der FOSBOS Erding,
Siglfinger Str. 50, 85435 Erding
wird noch bekannt gegeben