Juleica

Juleica-Antragsverfahren

Die Juleica erhalten Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII). Die Juleica kann im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den/die Jugendleiter:in als auch die Jugendorganisation, für die er/sie tätig ist, erfolgen.

Jugendorganisationen, -gruppen und -verbände können dann neu im System angelegt werden, wenn sie als freier Träger der Jugendarbeit anerkannt sind und Jugendleiter:innen bei Ihnen aktiv Jugendarbeit machen. Sollten das bei Ihnen der Fall sein, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Das neue Juleica-Antragssystem, was ab dem 6. Oktober 2021 online gehen wird, ist sehr einfach und intuitiv zu bedienen. ALLE Benutzer:innen (Antragssteller:innen, Mitarbeiter:innen und Administrator:innen der Träger) müssen im neuen System einmal ihr Passwort zurücksetzen, um sich dort erfolgreich anmelden zu können.

Die neue Webseite kann unproblematisch auch auf Smartphones oder Tablets genutzt werden, hier kann für das Foto auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden. Jeder Träger hat in dem neuen System eine eigene Träger-ID. Solltet ihr euren Träger also über die Suchfunktion nicht finden, fragt beim Träger nach der Träger-ID nach und gebt diese dann in das Suchfeld in Schritt 2 ein (Die Träger-ID ist immer eine sechsstellige Zahlenkombination mit einem T vorneweg).


Falls Du Schwierigkeiten bei der Antragsstellung hast oder eine Ausbildung zum Jugendleiter machen möchtest wende Dich an unsere Geschäftsstelle.

Weitere Infos gibt es auch hier: https://www.bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/juleica

 

Veränderungen in der Ersten-Hilfe-Ausbildung

Ab dem 01. April 2015 haben die Berufsgenossenschaften eine Veränderung für die Grundausbildung Erste Hilfe für Ersthelfer in Betrieben beschlossen.

Nachdem die Obersten Landesjugendbehörden erst im Herbst eine Entscheidung treffen können, übernehmen wir die Empfehlung des DBJR:

Voraussetzung bei der Erstausstellung der Juleica ist der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe, die nicht älter als 3 Jahre sein darf. Ab dem 01.04.2015 genügen dann statt bisher 16 Schulungseinheiten, neu 9 Schulungseinheiten. Damit entfällt künftig auch eine Differenzierung nach Gefährdungslagen in der Jugendarbeit, da hier in erster Linie der zeitliche Faktor eine Rolle gespielt hat.

Mach mit, damit Qualifizierung sichtbar wird!

Wesentliche Eckdaten der Qualitätsstandards sind:

  • längerfristige und kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe
  • Mindestalter 16 Jahre (in Ausnahmefällen mit Begründung ab 15 Jahren)
  • 34 Stunden Ausbildung mit verbindlichen Inhalten (bspw. Prävention sexueller Gewalt)
  • Grundausbildung Erste Hilfe (bei erstmaliger Beantragung der Juleica max. 3 Jahre alt);  Seit dem 01.04.2015 beträgt der zeitliche Umfang der Grundausbildung nur noch 9 Schulungseinheiten.
  • Bei Verlängerung der Juleica müssen 8 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden

Die Zusammenfassung und die ausführliche Fassung der Qualitätsstandards könnt ihr nachlesen und herunterladen.

Die meisten Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Bayern sind nach den Qualitätsstandards des BJR ausgebildet. Ihr vielfältiges ehrenamtliches Engagement verdient gesellschaftliche Anerkennung - und die Juleica!

Denn nur die Juleica bürgt überverbandlich und bundesweit für Qualität - und dient den Jugendleiterinnnen und Jugendleitern als Nachweis ihrer Fähigkeiten und ihres Engagements.

Der Bayerische Jugendring will mit dieser Kampagne die Ausstellungszahlen der Juleica in Bayern deutlich erhöhen. Die Jugendverbände und Jugendringe arbeiten gemeinsam daran, dass mehr Jugendleiter/-innen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und ehrenamtlich tätig sind, die Juleica beantragen. Damit sichtbar wird, wer ausgezeichnete/r Jugendleiter/-in ist!

 

 

 

Vergünstigungen für JULEICA-Innhaber


Auch in diesem Jahr stellt Legoland in Günzburg Vergünstigungen für Jugendgruppen und Jugendleiter/-innen zur Verfügung. Neben dem deutlich günstigeren Eintritt für Juleica-Inhaber/-innen (+ 3 Begleitpersonen), gibt es wieder die Gruppenermäßigungen für die Ferienangebote der Stadt- und Kreisjugendringe.

Infos zu Juleica-Vergünstigungen gibtsunter www.juleica.de

Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?

 Mit der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 initiierten Ehrenamtskarte wird ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger gesetzt, die sich in besonderem Maße zum Wohl der Gemeinschaft engagieren.

Auch der Landkreis Erding will diesen Freiwilligen mit mehr als nur Worten Dankeschön sagen und beteiligt sich daher seit Dezember 2012 wie viele andere Landkreise und kreisfreie Städte am Projekt „Ehrenamtskarte Bayern“.

 

Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden.
Die Karteninhaber erhalten bayernweit Ermäßigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (Schlösser, Museen und Seenschifffahrt) sowie kommunalen Einrichtungen und aus der Privatwirtschaft. Die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarteninhaber werden von den sich beteiligenden Landkreisen und kreisfreien Städte gegenseitig anerkannt.
Weitere Informationen über Akzeptanzpartner im Landkreis Erding und in ganz Bayern gibt das Landratsamt Erding.

 

Wer bekommt die Karte?

Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und wer alles eine Ehrenamtskarte erhalten kann, gibt das Landratsamt Erding.
Wichtig für uns in der Jugendarbeit:
Inhaber der Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
Die Bayerische Ehrenamtskarte (blau) ist drei Jahre gültig und nicht übertragbar.
Nach Ende der Gültigkeit muss sie neu beantragt werden, denn eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

 

Wie und wann erhalte ich die Bayerische Ehrenamtskarte?

Man selbst, der Verein/ Verband oder die Organisation kann beim Landratsamt Erding einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte stellen. Der Verein/ die Organisation bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.

Die Geschäftsstelle

Kreisjugendring Erding
des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R.
Freisinger Straße 44
85435 Erding
Tel: 08122/4687
E-Mail: info@kjr-erding.de

Öffnungzeiten:
Mo/Mi/Do: 9:00 - 14:00 Uhr
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung

(Termine werden benötigt, da die Geschäftsstelle eventuell nicht besetzt sein kann)


Termine

Vorstandssitzung:

Dienstag, 16.03.2024 um 14:00 Uhr

Geschäftsstelle des KJR

Mehr Infos...

Vollversammlung:

Dienstag, 16.04.2024 um 19:30 Uhr 

in der Aula der FOSBOS Erding, Siglfinger Str. 50, 85435 Erding

Mehr Infos...

Bündnistreffen:

wird noch bekannt gegeben

Treff der Jugendtreffs:


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