Die Juleica erhalten Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII). Die Juleica kann im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den/die Jugendleiter:in als auch die Jugendorganisation, für die er/sie tätig ist, erfolgen.
Jugendorganisationen, -gruppen und -verbände können dann neu im System angelegt werden, wenn sie als freier Träger der Jugendarbeit anerkannt sind und Jugendleiter:innen bei Ihnen aktiv Jugendarbeit machen. Sollten das bei Ihnen der Fall sein, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Das neue Juleica-Antragssystem, was ab dem 6. Oktober 2021 online gehen wird, ist sehr einfach und intuitiv zu bedienen. ALLE Benutzer:innen (Antragssteller:innen, Mitarbeiter:innen und Administrator:innen der Träger) müssen im neuen System einmal ihr Passwort zurücksetzen, um sich dort erfolgreich anmelden zu können.
Die neue Webseite kann unproblematisch auch auf Smartphones oder Tablets genutzt werden, hier kann für das Foto auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden. Jeder Träger hat in dem neuen System eine eigene Träger-ID. Solltet ihr euren Träger also über die Suchfunktion nicht finden, fragt beim Träger nach der Träger-ID nach und gebt diese dann in das Suchfeld in Schritt 2 ein (Die Träger-ID ist immer eine sechsstellige Zahlenkombination mit einem T vorneweg).
Falls Du Schwierigkeiten bei der Antragsstellung hast oder eine Ausbildung zum Jugendleiter machen möchtest wende Dich an unsere Geschäftsstelle.
Weitere Infos gibt es auch hier: https://www.bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/juleica
Ab dem 01. April 2015 haben die Berufsgenossenschaften eine Veränderung für die Grundausbildung Erste Hilfe für Ersthelfer in Betrieben beschlossen.
Nachdem die Obersten Landesjugendbehörden erst im Herbst eine Entscheidung treffen können, übernehmen wir die Empfehlung des DBJR:
Voraussetzung bei der Erstausstellung der Juleica ist der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe, die nicht älter als 3 Jahre sein darf. Ab dem 01.04.2015 genügen dann statt bisher 16 Schulungseinheiten, neu 9 Schulungseinheiten. Damit entfällt künftig auch eine Differenzierung nach Gefährdungslagen in der Jugendarbeit, da hier in erster Linie der zeitliche Faktor eine Rolle gespielt hat.
Wesentliche Eckdaten der Qualitätsstandards sind:
Die meisten Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Bayern sind nach den Qualitätsstandards des BJR ausgebildet. Ihr vielfältiges ehrenamtliches Engagement verdient gesellschaftliche Anerkennung - und die Juleica!
Denn nur die Juleica bürgt überverbandlich und bundesweit für Qualität - und dient den Jugendleiterinnnen und Jugendleitern als Nachweis ihrer Fähigkeiten und ihres Engagements.
Der Bayerische Jugendring will mit dieser Kampagne die Ausstellungszahlen der Juleica in Bayern deutlich erhöhen. Die Jugendverbände und Jugendringe arbeiten gemeinsam daran, dass mehr Jugendleiter/-innen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und ehrenamtlich tätig sind, die Juleica beantragen. Damit sichtbar wird, wer ausgezeichnete/r Jugendleiter/-in ist!
Mit der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 initiierten Ehrenamtskarte wird ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger gesetzt, die sich in besonderem Maße zum Wohl der Gemeinschaft engagieren.
Auch der Landkreis Erding will diesen Freiwilligen mit mehr als nur Worten Dankeschön sagen und beteiligt sich daher seit Dezember 2012 wie viele andere Landkreise und kreisfreie Städte am Projekt „Ehrenamtskarte Bayern“.
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden.
Die Karteninhaber erhalten bayernweit Ermäßigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (Schlösser, Museen und Seenschifffahrt) sowie kommunalen Einrichtungen und aus der Privatwirtschaft. Die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarteninhaber werden von den sich beteiligenden Landkreisen und kreisfreien Städte gegenseitig anerkannt.
Weitere Informationen über Akzeptanzpartner im Landkreis Erding und in ganz Bayern gibt das Landratsamt Erding.
Kreisjugendring Erding
des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R.
Freisinger Straße 44
85435 Erding
Tel: 08122/4687
E-Mail: info@kjr-erding.de
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Mi und Do: 9:00 - 14:00 Uhr
außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
(Termine werden benötigt, da die Geschäftsstelle eventuell nicht besetzt sein kann)
Dienstag, 19.11.2024 um 18:00 Uhr
Geschäftsstelle des KJR
Donnerstag 07.11.2024 um 19:30 Uhr
in der Aula der FOSBOS Erding,
Siglfinger Str. 50, 85435 Erding
wird noch bekannt gegeben